
Streckenwartung
Streckenwartung
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
§ 3 Straßenbaulast
(1) Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Bundesfernstraßen zusammenhängenden Aufgaben.
Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern ...
(2) Soweit die Träger der Straßenbaulast unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit zur Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 außerstande sind, haben sie auf einen nicht verkehrssicheren Zustand durch Verkehrszeichen hinzuweisen.
Seminarinhalte
Seminarinhalte
rechtliche Grundlagen
- Bundesfernstraßengesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch §§ 823, 839,276
- Strafgesetzbuch §§ 222, 229, 315, 319
- StVO mit VwV zur StVO
Organisation und Ausführung
- Routenplanung
- Häufigkeit der Kontrollen
- Kontrollbereiche (Fahrbahn, Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen, Straßenausstattung, Lichtraumprofil)
- Baumkontrolle (VTA)
- Dokumentation
- Aufgabenbereiche
- Sondernutzung und Anbauverbotszonen
- Werbung an Straßen
- Aufgrabungen (ZTV A Stb)
- Beseitigung von Ölspuren
- Ladungssicherung
- Umgang mit nicht identifizierten Fundsachen
- Kadaverbeseitigung (Tierkörperbeseitigungsgesetz)
- Sofortmaßnahmen im Rahmen der Streckenwartung
folgende zusätzliche Inhalte sind möglich
- Fahrzeugrückhaltesysteme (Produktübersicht und Merkmale)
- Ortsdurchfahrtsrichtlinie
- Verwendung von Leitern
- Kleinmengenregelung (Gefahrgut)
Folgende Seminare sind möglich
Onlineseminare finden von Montag bis Samstag auf der Plattform Google Meet ab 8 Teilnehmern statt.
Zeitraum: 08:00 - 15:30 Uhr
Inhouse - Seminare sind ebenfalls von Montag bis Samstag buchbar. Das Inhouse - Paket beinhaltet 20 Teilnehmer die Seminargruppe sollte 25 Teilnehmer nicht übersteigen.
Wir senden Ihnen gern ein individuelles Angebot.