MVAS 99…Zweck...
Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum sind nicht nur mögliche Störstellen im Verkehrsfluss.
Sie erfordern auch eine eindeutige, umsichtige und sichere Kennzeichnung.
Vorgaben finden sich in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Regelwerken , Normen usw.
Da die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen für die verkehrliche wie bauliche Situation, verbunden mit Beachtung der Sicherheit für die Verkehrssicherheit und die in der Arbeitsstelle Tätigen erfordern, müssen alle an diesen Maßnahmen Beteiligten einschlägige Detailkenntnisse, abhängig von ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich, besitzen. (MVAS 99 Seite 1_ 1. Zweck)
MVAS 99 Seminar
MVAS 99 Seminar
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21 und ZTV SA 97)
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21 und ZTV SA 97)
In einem Seminar bei privatdozent.sk werden theoretische Lerninhalte mit praktischen Übungseinheiten verknüpft um die erforderlichen Kenntnisse zu festigen.
Seminarinhalte eintägig: Schulungsgruppe E (Verantwortlicher für Verkehrssicherung) Landstraßen
Seminarinhalte eintägig: Schulungsgruppe E (Verantwortlicher für Verkehrssicherung) Landstraßen
- rechtliche Grundlagen, (BGB, StGB, StVO, RSA 21, ZTV SA 97, ASR A 5.2, TL)
- verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO (Verantwortlichkeit)
- Verkehrszeichen (Arten, Abmessungen, Aufstellhöhen, Abstände, Kombinationen)
- Absperrschrankengitter (Z600), Leitbaken (Z605), Leitkegel (Z610), Anwendung und Aufstellung
- Fahrbare Absperrtafel (Z616) mit Vorwarneinrichtungen (Aufstellung und Abstände)
- Sonderrechte gemäß § 35 StVO, StVZO 52, DIN 30710, RSA 21 Teil A 7
- ASR A 5.2 und ihre Auswirkungen auf die Praxis
- verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO (Verantwortlichkeit)
- Verkehrszeichen (Arten, Abmessungen, Aufstellhöhen, Abstände, Kombinationen)
- Absperrschrankengitter (Z600), Leitbaken (Z605), Leitkegel (Z610), Anwendung und Aufstellung
- Fahrbare Absperrtafel (Z616) mit Vorwarneinrichtungen (Aufstellung und Abstände)
- Sonderrechte gemäß § 35 StVO, StVZO 52, DIN 30710, RSA 21 Teil A 7
- ASR A 5.2 und ihre Auswirkungen auf die Praxis
-Warnkleidung gemäß EN ISO 20471
- Fahrbahn, Geh - und Radwegbreiten im Bereich von Arbeitsstellen
- Regelpläne und Verkehrszeichen mit Hinweisen für die praktische Umsetzung
- vorübergehend gültige Markierung (gelb) gemäß ZTV M 13
- RSA 21 Teile A,B und C
- Kontrollen und Verantwortlichkeiten gemäß RSA Teil A 1.6 und ZTV SA 97 Abschnitt 7
- Fahrbahn, Geh - und Radwegbreiten im Bereich von Arbeitsstellen
- Regelpläne und Verkehrszeichen mit Hinweisen für die praktische Umsetzung
- vorübergehend gültige Markierung (gelb) gemäß ZTV M 13
- RSA 21 Teile A,B und C
- Kontrollen und Verantwortlichkeiten gemäß RSA Teil A 1.6 und ZTV SA 97 Abschnitt 7
Folgende Seminare sind möglich
Schulungsgruppe E - Verantwortlicher für Verkehrssicherung -
RSA 21 Teil A, B und C (Landstraßen) - 1 Tag
RSA 21 Teil A und D (Bundesautobahn) - 1 Tag
RSA 21 Teil A, B, C und D (Landstraßen und Autobahn) - 2 Tage
Onlineseminare
finden von Montag bis Samstag auf der Plattform Google Meet ab 8 Teilnehmern statt.
Zeitraum: 08:00 - 16:00 Uhr
Inhouse - Seminare
sind ebenfalls von Montag bis Samstag buchbar. Das Inhouse - Paket beinhaltet 20 Teilnehmer die Seminargruppe sollte 25 Teilnehmer nicht übersteigen.
Wir senden Ihnen gern ein individuelles Angebot.